agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maze & Friends
01. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Manuel – New Media & Entertainment e.U. (nachfolgend „Maze & Friends“) und dem Kunden (Maze & Friends und der Kunde nachfolgend jeweils einzeln oder gemeinsam je nach Sinn der AGB auch die „Parteien“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichungen von den AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Maze & Friends schriftlich bestätigt werden. Der Kunde erklärt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Der Kunde haftet gegenüber Maze & Friends für die Richtigkeit dieser Angabe.
- Mit Abschluss eines Vertrages oder der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB vorbehaltlos. Von diesen AGB abweichenden Regelungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn diesen nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen wird.
- Die Angebote von Maze & Friends sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass Maze & Friends den Auftrag schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt oder Maze & Friends mit Wissen des Kunden beginnt, den Auftrag auszuführen. Sofern ein Angebot von Maze & Friends als verbindlich bezeichnet wird, ist Maze & Friends 14 Tage ab dem auf dem Angebot genannten Datum an das Angebot gebunden.
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderte Bestimmung wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich verwiesen.
02. LEISTUNG UND LEISTUNGSÄNDERUNG
- Gegenstand eines Vertrages oder Auftrages können insbesondere sein:
- Beratungs-, Konzeptions-, und Designleistungen, Programmierleistungen, Trainingsleistungen, Supportleistungen, Hosting, Content Management, Social Media Marketing sonstige Dienstleistungen im Rahmen von Online-Projekten oder anderer werblicher Maßnahmen, wie unter anderem aber nicht abschließend Grafikdesign, Textdesign, Fotografie und Videografie.
- Grundlage des Vertrages oder Auftrages ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die Maze & Friends aufgrund der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und binnen drei Werktagen schriftlich durch Unterschrift oder E-Mail freizugeben.
- Für Aufträge über Projekte geringerer Komplexität, für welche keine ausdrückliche schriftliche Leistungsbeschreibung erstellt wurde, gilt im Zweifel der Leistungsumfang laut schriftlichem Angebot von Maze & Friends als Vertragsgrundlage.
- Später auftretende Änderungswünsche des Kunden führen, wenn nicht schriftlich abweichend vereinbart, zu Terminverschiebungen und wirken sich entsprechend auf die getroffene Preisvereinbarung aus, wobei den Leistungen die jeweils aktuellen Stundensätze zugrunde zu legen sind. Sollte der Kunde gesonderte Termin- und Preisvereinbarungen wünschen, legt Maze & Friends auf dessen Anfrage für die gewünschten Änderungen ein Zusatzangebot, gegebenenfalls mit einer Änderung des Projektzeitplans. Dieses Angebot muss vom Kunden schriftlich (per Post oder per E-Mail) bestätigt werden um Gültigkeit zu erlangen. Eine Zusatzleistung kann auch konkludent beauftragt werden, wenn diese auf Kundenwunsch erfolgt, Maze & Friends mit der Ausführung beginnt und der Kunde dieser nicht schriftlich widerspricht.
- Maze & Friends wird zur Umsetzung eines Auftrages lizenzierte Software von Dritten verwenden. Der Kunde bestätigt die Kenntnis, dass Maze & Friends lizensierte Software verwendet und stimmt der Verwendung von lizensierter Software zu. Maze & Friends leistet für die Funktionalität und Fehlerfreiheit dieser lizensierten Software keine Gewähr. Allfällige Ansprüche, die gegen den Hersteller bestehen, tritt Maze & Friends an den Kunden ab.
- Wird im Rahmen des Auftrages so genannte „Open Source“ Software eingesetzt, so übernimmt Maze & Friends keine wie immer geartete Gewähr für die Funktionalität oder auch die weitere Funktionalität und Wartung dieser Software. Die für diese Software vom Urheber angegebenen Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu beachten. Für allfällige Verletzungen der Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Software hält der Kunde die Maze & Friends schad- und klaglos.
- Maze & Friends weist ausdrücklich darauf hin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht in den Angeboten enthalten ist, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Maze & Friends ist nicht verpflichtet, Dateien, Datenträger und Daten mit dem Erstellercode (z.B.: Photoshop, Flash, Computercode) herauszugeben. Auf Wunsch des Kunden kann Maze & Friends aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie zusätzlicher Vergütung diese herausgeben.
- Die Leistungen von Maze & Friends sind teilbar.
- Eine rechtliche Überprüfung des Projektes auf Gesetzeskonformität ist nicht Teil des Auftrages und obliegt ausschließlich dem Kunden; der Kunde hält Maze & Friends bei einer allfälligen Inanspruchnahme dahingehend schad- und klaglos.
- Maze & Friends ist auf eigenes Risiko ermächtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen oder den Auftrag zur Gänze weiterzugeben.
03. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDE
- Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm übergebenen Softwareprodukte und Datenträger keine Viren oder ähnlichen schädlichen Programme enthalten und daraufhin anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.
- Ebenso hat der Kunde von ihm bereitgestellte Unterlagen, Daten und Inhalte sowie von ihm selbst selbst eingegebene Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und sicherzustellen, dass von ihm bereitgestellte Unterlagen, Daten und Inhalte oder selbst eingegebene Inhalte rechtmäßig erhoben wurden und frei von Rechten Dritter sind.
- Ist die Entwicklung von Schnittstellen zu anderen Systemen des Kunden oder Dritter Teil des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig eine genaue Definition des Datenmodells und der Zugriffs- und Abgleichsmethoden sowie entsprechende Testdaten bereitzustellen und auf seine Kosten ausreichende und kompetente Unterstützung durch einen Spezialisten des anzubindenden Systems bereitzustellen um Maze & Friends zu ermöglichen, im geforderten Umfang und Zeitplan die Schnittstelle zu entwickeln und zu testen.
- Der Kunde verpflichtet sich sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, wie insbesondere auch die DSGVO, das DSG, das E-Commerce- Gesetz und das TKG und hält Maze & Friends im Falle einer Inanspruchnahme aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes schad- und klaglos. Eine rechtliche Überprüfung des von Maze & Friends ausgearbeiteten Online- Projektes/der Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden und wird jegliche Haftung von Maze & Friends diesbezüglich ausgeschlossen.
04. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Sämtliche in den Angeboten oder im gesamten Schriftverkehr enthaltenen Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer.
- Sofern kein Pauschalpreis für Leistungen vereinbart wurde, wird der Arbeitsaufwand zu den bei Vertragsabschluss beziehungsweise Auftragserteilung vereinbarten Stundensätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von Maze & Friends zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall entsprechend den Stundensätzen zusätzlich verrechnet.
- Alle der Maze & Friends erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Insofern werden, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
- Kostenvoranschläge von Maze & Friends sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten 15 % übersteigen, wird Maze & Friends den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig günstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich.
- Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich laufend, jeweils zum Monatsende. Abweichend davon ist Maze & Friends berechtigt, Anzahlungen und Teilzahlungen zu verlangen sowie bei Dauerschuldverhältnissen (wie z.B. Support- und Betriebsvereinbarung) je Quartal oder je Monat im Voraus abzurechnen.
- Die Rechnungsbeträge werden mit Rechnungslegung fällig und sind binnen sieben Werktagen ohne Abzug und spesenfrei zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
- Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch Maze & Friends. Nach der zweiten erfolglosen Mahnung ist Maze & Friends berechtigt, die laufenden Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder das Online-Projekt/die Leistungen offline zu setzen und/oder das Vertragsverhältnis unbeschadet der Verrechnung erbrachter Leistungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Maze & Friends entstandene Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.
- Bei Zahlungsverzug werden unternehmerische Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Maze & Friends sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Maze & Friends die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit gesamt zumindest EUR 40,00 sowie den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldet und Maze & Friends erwachsener Schäden wie insbesondere die Kosten der außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
- Der Kunde darf gegen Forderungen der Maze & Friends nicht aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Leistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Maze & Friends. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Maze & Friends insbesondere auch berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und Online-Projekte offline zu stellen und übergebene Gegenstände zurückzuholen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltsrechtes stellt keinen automatischen Vertragsrücktritt dar.
05. TERMINE, FRISTEN, LAUFZEIT UND LEISTUNGSHINDERNISSE
- Maze & Friends ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) einzuhalten.
- Die vereinbarten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von Maze & Friends angegebenen Terminen alle seinerseits notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
- Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Maze & Friends nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug durch Maze & Friends führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
- Kann Maze & Friends den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die Maze & Friends nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Krieg oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, neue rechtliche Rahmenbedingungen, Probleme mit Produkten Dritter, z.B. Software anderer Hersteller, etc.), nicht einhalten, so wird Maze & Friends den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt nicht berechtigt, sondern verpflichtet die Rahmenbedingungen für Maze & Friends herzustellen und beispielswiese störende oder fehlerhafte Programme/Software anderer Hersteller zu entfernen. Lässt sich in den genannten Fällen nicht absehen, dass Maze & Friends ihre Leistungen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten erbringen wird können, sind beide Parteien, mit Ausnahme von den in Punkt 8.2. angeführten Ereignissen, zum Rücktritt berechtigt. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von vier Monaten seit der Mitteilung von Maze & Friends noch bestehen. In diesem Fall ist Maze & Friends berechtigt allfällige Teilfertigstellungen des Projekts an den Kunden zu verrechnen sowie im Falle des Verschuldens seitens des Kunden auch Schadenersatz geltend zu machen. Es gilt Punkt 8 sinngemäß.
- Für Dauerschuldverhältnisse (z.B. Support- und Betriebsvereinbarung) gilt: Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich per Brief oder E-Mail gekündigt werden. Ein E-Mail gilt als „schriftlich“ in diesem Sinn, wenn diese per Lesebestätigung übermittelt wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Datum des Poststempels oder eine Lesebestätigung der Gegenpartei. Darüber hinaus kann jede Partei den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund lösen. Auch in diesem Fall ist Maze & Friends berechtigt allfällige Teilfertigstellungen des Projektes an den Kunden zu verrechnen.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien trotz Mahnung und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen schriftlich gesetzten Nachfrist gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verstößt, wenn eine Vertragspartei zahlungsunfähig oder überschuldet iSd der Insolvenzordnung (IO) ist oder über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens unterbleibt.
- Ein weiterer wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Maze & Friends aus technischen Gründen das Online-Projekt/die Leistungen nicht mehr sicher und wirtschaftlich betreiben kann (z.B. wenn die dem Projekt zugrundeliegende Software oder die benutzte Hardware oder das benutzte Betriebssystem technisch veraltet ist) und der Kunde das Angebot von Maze & Friends zum technischen Upgrade oder Relaunch abgelehnt hat.
- Im Falle des Hostings durch Maze & Friends bemüht sich Maze & Friends sicherzustellen, dass der Zugriff auf die Programme und Inhalte ohne Unterbrechung möglich ist, dies kann aber aus technischer Sicht nicht garantiert werden. Ein Ausfall von Servern, Seiten oder Webservices kann nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Maze & Friends wird in diesem Fall ehestmögliche Abhilfe gegen die technischen Probleme schaffen. Sollten dem Kunden durch die Unterbrechung Schäden entstehen haftet Maze & Friends aber auch in diesem Fall nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtenverletzung.
06. ABNAHME
- Individuell erstellte Online-Projekte/Leistungen bedürfen für das jeweils betroffene Arbeitspaket einer Abnahme spätestens binnen zwei Wochen oder der in der Leistungsbeschreibung dafür festgesetzten Frist durch den Kunden. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls mittels vom Kunden zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Kunde den vereinbarten Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, so gilt das gelieferte Arbeitspaket mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.
- Bei Einsatz des Online-Projektes/der Leistungen im Echtbetrieb durch den Kunden gilt dieses jedenfalls als abgenommen.
- Weiters gilt das Online-Projekt/die Leistungen als abgenommen, wenn Maze & Friends dem Kunden schriftlich eine Frist zur Abnahme setzt und der Kunde diese ungenützt verstreichen lässt. Oder die Feedbackschleife (samt Überarbeitungen) eindeutig die im Angebot beinhaltete Anzahl übersteigt (z.B. zwei Feedbackschleifen sind zwei Emailverläufe mit Korrekturwünschen des Kunden samt anschließenden Überarbeitungen, alles darüber kann in Rechnung gestellt werden und wird mit dem Stundensatz der Agentur berechnet).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der Leistungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
07. MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
- Maze & Friends gewährleistet, dass ihre Leistungen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern dieses auf dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Betriebssystem auf einem Server mit der in der Leistungsbeschreibung definierten technischen Mindestausstattung genutzt wird.
- Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden schriftlich ausreichend dokumentiert ehestmöglich, jedenfalls innerhalb von acht Werktagen nach Abnahme, an Maze & Friends (via E‑Mail oder Brief) anzuzeigen, die um eine raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Verdeckte Mängel sind innerhalb von acht Werktagen nach Erkennen derselben, ebenfalls schriftlich und ausreichend dokumentiert anzuzeigen. Werden Mängel nicht schriftlich, rechtzeitig und ausreichend dokumentiert angezeigt, so ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
- Voraussetzung für eine allfällige Fehlerbeseitigung ist, dass
- der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung schriftlich beschreibt und dieser für Maze & Friends bestimmbar ist;
- der Kunde Maze & Friends alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
- der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; sowie
- das Online-Projekt unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Leistungsbeschreibung betrieben wird.
- Im Falle der Gewährleistung ist Maze & Friends berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung (Wandlung)) selbst zu bestimmen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Maze & Friends alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
- Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Maze & Friends ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
- 933b ABGB findet keine Anwendung.
- Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von Maze & Friends zu vertreten sind als notwendig erweisen, werden kostenlos von Maze & Friends durchgeführt.
- Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Maze & Friends gegen Berechnung des konkreten Aufwandes durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
- Ferner übernimmt Maze & Friends keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystem – Komponenten, Schnittstellen und Parameter, oder anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
- Für Programmteile, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Maze & Friends.
- Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
- Die Ansprüche des Kunden gegen Maze & Friends aufgrund der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt.
- Sofern in einer zusätzlichen abgeschlossenen Support- und Betriebsvereinbarung nicht anders vereinbart verjähren alle Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten ab Abnahme gemäß Punkt 6.
08. RÜCKTRITTSRECHT UND STORNO
- Für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von Maze & Friends ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes, unter Berücksichtigung des Punktes 5.4., vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer der Komplexität des Projektes angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.
- Höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Störungen in IT Infrastrukturen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Maze & Friends liegen, entbinden Maze & Friends von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
- Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Maze & Friends möglich. Ist Maze & Friends mit einem Storno einverstanden, so hat Maze & Friends das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. Diese Stornogebühr lässt allfällige übersteigende Schadenersatzansprüche unberührt.
- Sowohl im Falle des Rücktrittes als auch bei Stornierung ist Maze & Friends berechtigt allfällige Teilfertigstellungen des Projektes an den Kunden zu verrechnen.
09. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
- Der Kunde haftet Maze & Friends insbesondere für die Richtigkeit sämtlicher von ihm getätigten Angaben.
- Maze & Friends haftet dem Kunden für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Maze & Friends beigezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB) zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Maze & Friends ausschließlich für Personenschäden.
- Sofern Maze & Friends Dritte beauftragt, die nicht als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB anzusehen sind, ist eine Haftung von Maze & Friends für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden zur Gänze ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht hier lediglich für grobes Auswahlverschulden seitens der Maze & Friends.
- Maze & Friends haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Online- Projektes/der Leistungen oder einen bestimmten wirtschaftlichen Nutzen seitens des Kunden. Allfällige Prognosen oder Präsentationen oder Referenzdarstellungen seitens Maze & Friends sind unverbindlich.
- Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Verlust für Daten und Programmen und deren Wiederherstellung, Zinsverluste, oder Schäden aus Ansprüchen Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ist Maze & Friends mit der Erstellung von Software für die Nutzung in einer bestimmten technischen Infrastruktur (z.B. auf einer bestimmten Onlineplattform) oder mit einem bestimmten Content Management System (z.B. WordPress, dem Facebook Business Managers, Facebook Content Creator oder anderer Social Media Tools) oder unter der Nutzung bestimmter Extensions oder Plugins dieses Content Management Systems beauftragt, entwickelt Maze & Friends die Software auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen technischen Gegebenheiten. Maze & Friends haftet nicht dafür, dass die Software aus Gründen, die in der Sphäre des Betreibers dieser Infrastruktur oder Herstellers dieser Software liegen oder aufgrund eines Missbrauchs durch Dritte (z.B. Hacker-Angriffe oder eingeschleuste Schad-Software), zeitweise oder permanent nicht (mehr) funktioniert; dies auch dahingehend, dass Daten des Kunden aus Gründen, die in der Sphäre des Betreibers dieser Infrastruktur oder Herstellers dieser Software liegen oder aufgrund eines Missbrauchs durch Dritte (z.B. Hacker-Angriffe oder eingeschleuste Schad-Software), durch Dritte illegal erlangt werden.
- Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, in Summe jedoch maximal EUR 10.000,00.
- Dem Kunden ist bewusst, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit bestehen kann, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko fällt nicht in den Verantwortungsbereich von Maze & Friends.
- Maze & Friends haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker-Angriffe oder eingeschleuste Schad-Software).
- Maze & Friends haftet nicht für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Inhalte und für vom Kunden selbst eingegebene Inhalte, weder für deren Vollständigkeit noch Richtigkeit. Der Kunde sichert zu, bei der Weitergabe von Unterlagen, Daten und Inhalten an Maze & Friends und bei von ihm selbst eingegebenen Inhalten alle rechtlichen Voraussetzungen sorgfältig geprüft zu haben und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, samt datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten, zur Weitergabe der Unterlagen, Daten und Inhalte an Maze & Friends, bzw. zur Eingabe von Inhalten ausdrücklich berechtigt zu sein und allfällige dahingehende Zustimmungen durch Dritte eingeholt zu haben und sämtliche Unterlagen, Daten und Inhalte daher frei von Schutzrechten Dritter sind; Sollte Maze & Friends aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten oder Inhalte, oder aufgrund von vom Kunden selbst eingegebenen Inhalten von Dritten in Anspruch genommen werden, hält der Kunde Maze & Friends dafür vollumfänglich schad- und klaglos.
- Die Haftung von Maze & Friends ist der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt.
- Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
- Weitergehende als die in diesen AGB genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung der Maze & Friends ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter und etwaiger von Maze & Friends beigezogener Dritter (Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB).
10. RECHTE DRITTER
- Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutz- oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigt und haftet Maze & Friends dafür nach Vertrag oder Gesetz, so hat Maze & Friends in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach Wahl von Maze & Friends entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
- Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist Maze & Friends zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Preisminderung zu.
- Die in diesem Punkt 10 genannten Verpflichtungen von Maze & Friends sind vorbehaltlich von Punkt 9 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur,
- wenn der Kunde Maze & Friends unverzüglich und schriftlich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet sowie alle Abwehrmaßnahmen und Vereinbarungen mit dem Dritten mit Maze & Friends abstimmt; und
- die Rechtsverletzung nicht auf kundenseitig bereitgestellten Programmen oder Daten oder darauf beruht, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen und darin enthaltene Datenbestände unter anderen als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen oder nicht in einer von Maze & Friends gelieferten gültigen, unveränderten Originalfassung benutzt wurden; Punkt 9.10. gilt sinngemäß.
- Sofern der Kunde Maze & Friends Materialien für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, steht dieser dafür ein, dass die Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind und auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Der Kunde stellt Maze & Friends hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung solcher Rechte beruhen und hält Maze & Friends dahingehend schad- und klaglos; Punkt 9.10. gilt sinngemäß.
- Maze & Friends weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (im Folgenden kurz „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und –auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer der Anbieter weiterzuleiten. Es besteht daher das von Maze & Friends nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und –auftritte grundlos von Social-Media-Kanälen entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Maze & Friends arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die Maze & Friends keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag mit dem Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Maze & Friends beabsichtigt den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinie von Social-Media-Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Maze & Friends aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragten Projekte / Leistungen auch jederzeit abrufbar sind.
11. LAUFENDER BETRIEB
- Wenn eine zusätzliche Support- und Betriebsvereinbarung für den jeweiligen Auftrag zwischen dem Kunden und Maze & Friends abgeschlossen wurde, gelten die Bestimmungen dieser Support- und Betriebsvereinbarung hinsichtlich:
–Hosting;
–Datensicherung;
–Projektwartung;
–Support;
–Gewährleistung. - Sollte bei einem Auftrag keine zusätzliche Support- und Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden sein und das dem Auftrag zugrundeliegende Online-Projekt auf einem vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gehostet werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, auf seine Kosten regelmäßig Datensicherungen seines Online-Projektes zu erstellen und sowohl das Server-Betriebssystem als auch das dem Online-Projekt zugrunde liegende Content Management System und alle darin verwendeten Extensions und Plugins aktuell zu halten um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Allfällige daraus resultierende Schäden sind alleine vom Kunden zu tragen.
- Mit der Migration eines Online-Projektes/der Leistungen auf einen vom Kunden bereitgestellten oder angemieteten Server oder Webspace gilt das Online-Projekt als abgenommen. Sollte es im Laufe der Gewährleistungsfrist zu Fehlern kommen, die auf Versäumnisse des Kunden unter Punkt 11.2. zurückzuführen sind, so ist Maze & Friends von der Gewährleistung entbunden.
- Im Falle der Kündigung einer für den Auftrag abgeschlossenen Support- und Betriebsvereinbarung durch einen Kunden wird Maze & Friends dem Kunden die technischen Voraussetzungen für den oder die Server bekanntgeben auf dem der Kunde das Online-Projekt selbst weiter betreiben kann. Weiters wird Maze & Friends dem Kunden ein Angebot für die Migration des Online-Projektes auf die neue vom Kunden bereitzustellende Infrastruktur legen. Je nach den Spezifika dieses Online-Projektes kann dieses Angebot nach Wahl von Maze & Friends entweder die Bereitstellung des erforderlichen Programmcodes und der Datenbank oder auch die aktive Migration samt Test auf der neuen Infrastruktur umfassen. Sollte das gegenständliche Online-Projekt mit einem Content Management System entwickelt worden sein für das es keine aktuellen Versionen mehr gibt kann Maze & Friends nach gesonderter Vereinbarung ein statisches Abbild der Website erstellen und dieses dem Kunden bereitstellen.
12. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT UND REFERENZNENNUNG
- Maze & Friends erteilt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, die von Maze & Friends auf Grundlage des Vertrages erstellten Ergebnisse zum eigenen Gebrauch im Umfang des Vertrages zu nutzen. Dies gilt allerdings nur für die dem Kunden ausdrücklich vertraglich zugeordneten Nutzungsrechte. Jegliche Nutzung der Nutzungsrechte über den Umfang des Vertrages hinaus, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Maze & Friends. Sämtliche sonstige Rechte, insbesondere Rechte Dritter oder mit Rechten Dritter belastete Rechte verbleiben bei Maze & Friends, beziehungsweise beim jeweiligen Dritten.
- Der Erwerb dieser Rechte setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages voraus. Nutzt der Kunde die Ergebnisse der Maze & Friends für den vereinbarten Verwendungszweck bereits vor diesem Zeitpunkt, so beruht diese Nutzung auf einer jederzeit widerrufbaren Duldung der Maze & Friends.
- Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Ergebnisse der Maze & Friends ausschließlich in Österreich nutzen. Die Abgeltung für die Verwendung von Ergebnissen außerhalb Österreichs ist zwischen dem Kunden und Maze & Friends gesondert schriftlich zu regeln, widrigenfalls Maze & Friends jedenfalls Anspruch auf eine Abgeltung in angemessener Höhe hat.
- Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Erstellung der Ergebnisse erwirbt dieser keinerlei Rechte an den Ergebnissen. Jede Verletzung der Urheberrechte oder sonstiger Immaterialgüterrechte von Maze & Friends durch den Kunden zieht Schadenersatzansprüche von Maze & Friends gegen den Kunden nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
- Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass dem kein Verbot von Maze & Friends oder Dritter entgegensteht, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
- Sollte für die Herstellung von Schnittstellen zur vertraglich vereinbarten Leistung die Offenlegung des Datenmodells oder anderer technischer Details erforderlich sein, ist dies vom Kunden bei Maze & Friends kostenpflichtig zu beauftragen.
- Wird dem Kunden im Rahmen eines Auftrages eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z.B. Standardsoftware eines CMS Herstellers, Fotos & Videos von Stockseiten z.B. Adobe, Envato oder ähnliche Seiten), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller) und verpflichtet sich der Kunde die Lizenzbestimmungen des Herstellers einzuhalten und Maze & Friends im Falle der Inanspruchnahme vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
- Der Kunde wird alle Schutzvermerke sowie Copyright- Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheber.
- Maze & Friends kann – vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden – die Zusammenarbeit sowie die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Kunden aktiv als Referenz und insbesondere auf der eigenen und/oder der Website und/oder Social Media Kanälen der Unternehmensgruppe als Hyperlink anbieten und in der eigenen Kommunikation mit Präsentation einer Logovariante des Kunden erwähnen (Referenzhinweis), ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht
- Maze & Friends ist berechtigt, auf allen Ergebnissen der Zusammenarbeit auf Maze & Friends und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13. LOYALITÄT UND ANWERBEVERBOT
- Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, der anderen Partei während der Dauer des Auftrages und zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages unterlassen Die Parteienverpflichten sich, für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung des Abwerbeverbotes zur Bezahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) in der Höhe von EUR 30.000,–; außer einer der Parteien gewährt dem anderen schriftlich seine Zustimmung für das Vorhaben.
- Das Abwerbeverbot verpflichtet auch verbundene Unternehmen einer Partei und schützt auch im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter verbundene Unternehmen der jeweiligen Partei in Bezug auf dessen Die Parteien haften sofern für Handlungen der mit ihnen jeweils verbundenen Unternehmen.
14. PARTEIENPARTEIENDATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, weiterzugeben noch zu verwerten. Bei der Verwendung von Agenturmitarbeitern, Freelancern oder Partneragenturen kann es jedoch zur Zusendung von Logoinhalten, Fotos oder Videos kommen, um diverse Arbeiten für den Kunden durchzuführen. Dies fällt nicht unter die Geheimhaltungsverpflichtung. Der Kunde verpflichtet sich jedoch Informationen der Maze & Friends nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
- Maze & Friends speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
- Maze & Friends verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
- Weitere Informationen zum Datenschutz kann der Kunde aus der Datenschutzerklärung der Maze & Friends entnehmen. Diese ist unter folgendem Linkt abrufbar: https://www.mazenfriends.agency/datenschutz/
14. PARTEIENPARTEIENDATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, weiterzugeben noch zu verwerten. Bei der Verwendung von Agenturmitarbeitern, Freelancern oder Partneragenturen kann es jedoch zur Zusendung von Logoinhalten, Fotos oder Videos kommen, um diverse Arbeiten für den Kunden durchzuführen. Dies fällt nicht unter die Geheimhaltungsverpflichtung. Der Kunde verpflichtet sich jedoch Informationen der Maze & Friends nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
- Maze & Friends speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
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15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Diese AGB und sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen, dies auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Maze & Friends ausschließlich zuständig, dies auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
- Sämtliche Vereinbarungen zwischen Maze & Friends und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen via E-Mail genügen der Schriftform, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Werden Maze & Friends bei Auftragserteilung konkrete Ansprechpartner des Kunden für das Projekt genannt oder deren Auftritt nicht widersprochen, bestätigt der Kunde dadurch, dass diese Ansprechpartner rechtsverbindliche Erklärungen abgeben können.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit des übrigen Inhalts dieser AGB beziehungsweise der Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Die Parteien werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen in wirtschaftlichen Hinsicht möglichst nahekommt.
- Alle etwaigen Vereinbarungen, die über diese AGB hinausgehen, werden, falls nötig, in einem individuellen Vertrag zwischen dem Kunden und Maze & Friends geregelt.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Maze & Friends.